... Rechtsnachfolge im Todesfall

Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie und in welcher Höhe dies geschieht.

 

Mit dem Tod einer Personen treten dessen Erben automatisch an dessen rechtliche Stelle. Es kommt zur Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass alle Vermögenswerte aber auch die Schulden des Erblassers auf die Erben übergehen.

Vorrang hat der Wille des Erblassers. Hat der Erblasser keine Erben bestimmt, gelten die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge. Wer durch den Erblasser enterbt wurde, kann in der Regel seinen gesetzlichen Pflichtteil geltend machen.

 

Um den Streit um das Erbe zu vermeiden, beraten wir Sie zu allen Aspekten und Möglichkeiten, wie das eigene Erbe bereits zu Lebzeiten geregelt werden kann.

 

Wenn der Erbfall eingetreten ist, helfen wir Ihnen bei der Abwicklung und bei der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche.



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