Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von durch Ehe, Lebenspartner-schaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Das Familienrecht ist jüngst reformiert worden; wesentliche Reformen gab es bei den Bereichen Unterhalt und Scheidung.
Beinahe jede zweite Ehe wird in Deutschland geschieden. Bei Trennung und Scheidung stellen sich dann häufig Fragen zu Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.
Das Kindschaftsrecht befasst sich mit den Rechtsgebieten Abstammung, Vater-schaft oder auch dem Namensrecht. Wesentliche Bereiche sind das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Instrument zur Ausgleichung und Aufteilung der gemein-samen Ansprüche auf Rente und sonstige Versorgung ist der Versorgungs-ausgleich. Auch dieser wurde kürzlich reformiert.
Weitere Teilbereiche sind Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Unser Tätigkeitsspektrum deckt alle Fragen des Familienrechts ab:
Wir beraten Sie, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben?
Kommt es zur Trennung klären wir, wass aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird? Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus der ehelichen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus und dem Vermögen? Wir beraten Sie, wem der Hausrat zusteht oder das gemeinsame Auto und wie die zukünfigte Versorgung geregelt werden kann.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen Verfahren vor dem Familien-gericht und bei überschneidenden Fragen zu Immobilien sowie im Erbrecht und Steuerrecht.
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