Die Probleme im Zivil- und Vertragsrecht sind vielschichtig. Um nur einige Beispiele zu nennen:
Die neue Sache ist mangelhaft
Im Zivilrecht vertreten wir Unternehmer und Verbraucher. Zu unseren Mandanten gehören Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende ebenso wie private Mandanten.
Neben der Tätigkeit im Streitfall bietet wir Ihnen die Möglichkeit der Beratung im Vorfeld, zum Beispiel bei der Erstellung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw., um spätere rechtliche Auseinandersetzungen und Spannungen möglichst zu vermeiden.
Schildern Sie uns Ihr Problem und wir finden eine passende Lösung. Viele Fälle lassen sich mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes außergerichtlich zur Zufriedenheit aller Parteien lösen. Der Weg zum Gericht ist erst dann das notwendige Mittel, wenn der Streit einvernehmlich nicht erledigt werden kann.
Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, vertreten wir Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige forensische Erfahrung, so dass Sie in jedem Verfahrensstadium gut aufgehoben sind.
Auch im Bereich der Zwangsvollstreckung verfügen wir über die notwendige Erfahrung und Kompetenz, um Ihr Recht durchsetzen zu können.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?