Nachbarn sind die Prüfungsaufgaben, die uns das Leben stellt.

 

                                                                    Marcel Achard

 

Im Nachbarrecht sind die Kontrahenten häufig durch die Wohn- und Eigentumssituation lebenslang miteinander verbunden. Die Praxis hat vielfach gezeigt, dass ein gewonnener Rechtstreit häufig der Sieg in einer Etappe ist, aber auch der Auftakt weiterer Streitigkeiten, die sich im schlimmsten Fall bis zu Generationenkriegen ausweiten können.

Das Nachbarrecht ist eine Friedensordnung. Dementsprechend sehen wir es auch als unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass bei einem Nachbarrechtstreit die beiderseitigen Interessen bewertet und berücksichtigt werden und Rücksicht auch auf die Belange des Nachbarn genommen wird. Dadurch helfen wir den Mandanten häufig besser, als wenn auf „Biegen und Brechen“ eine Position durchgedrückt wird, mit der Folge, dass der Streit an anderer Stelle doppelt heftig fortgeführt wird. Ein Schritt zurück darf dabei nicht als Schwäche aufgefasst werden.

 

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die frühzeitige Information unserer Mandanten über das rechtlich Können und Dürfen zur Streitvermeidung und Streitschlichtung. Lässt sich dies nicht bewerkstelligen, vertreten wir Sie aber auch gerichtlich im klassischen Nachbarrecht und den öffentlich-rechtlichen Schnittstellen, wie Bauordnungen, Lärmschutzrecht usw..

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