Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird ständig durch die Rechtsprechung gestaltet. Aktuelle Stichworte sind dabei zum Beispiel:
Starre Fristen und Schönheitsreparaturen
Fachhandwerker- oder Quotenklauseln
Vorwegabzüge bei Betriebskostenabrechnungen
Anforderungen an Modernisierungsankündigungen und Mieterhöhungen
Für eine erfolgreiche Vertretung ihrer Interessen ist hier die Kenntnis der aktuellen Entwicklung unerlässlich und für uns selbstverständlich.
Nutzen Sie auch unsere Angebote, sich zu informieren, bevor sie einen Mietvertrag abschließen oder kündigen. Eine frühe Beratung lohnt sich, um die richtigen Schritte zu unternehmen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Als Vermieter bieten wir Ihnen die Möglichkeit des anwaltlichen Forderungseinzuges, um Mietrückständen vorzubeugen.
Im Wohnungseigentumsrecht ist es erforderlich, zum einen die Interessen des jeweiligen Eigentümers im Blick zu haben, zum anderen aber auch die Belange der Gemeinschaft als Ganzes zu berücksichtigen. Im Wechselspiel dieser oftmals unterschiedlichen Interessen hat sich eine anwaltliche Vertretung häufig bewährt.
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