Sozialrecht / Sozialhilfe

 

Versagt Ihnen eine Behörde zu Unrecht Sozialleistungen oder stellt sie rechtlich zweifelhafte Forderungen?

 

Können Sie Ihr sozialrechtliches Anliegen ohne Hilfe nicht durchsetzen?

 

In diesen Fällen ist RA Guido Matthes gern Ihr Ansprechpartner.

 

Sozialrechtliche Auseinandersetzungen mit den Ämtern bereiten nicht nur wegen ihrer finanziellen Bedeutung, sondern auch aufgrund der detailreichen, sich ständig ändernden Gesetzgebung besondere Kopfschmerzen. Zudem führt eine im Sinne staatlicher Sparmaßnahmen nicht selten restriktive Verwaltungspraxis zu einer nennenswerten Zahl fehlerhafter Bescheide, die den betroffenen Bürger in schwerwiegender Weise belasten können.

 

Unsere Tipps zur "ersten Hilfe":

  • bei mündlicher Bescheidung um schriftlichen Bescheid bitten
  • auf schriftlichem Bescheid das Eingangsdatum vermerken
  • im Zweifel gegen einen Bescheid vorsorglich schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch erheben
  • im Eilfall kann ein Eilantrag beim Sozialgericht sinnvoll sein
  • Abgabe von Schriftstücken quittieren bestätigen lassen
  • Kopien/Fotos von eigenen Schriftstücken und Unterlagen machen
  • Kontoauszüge und Belege sammeln und geordnet aufheben

 

Rechtsanwälte

Götz, Matthes & Wallhöfer

Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

 

Tel.: 02333 833388

Fax: 02333 833389

info@rechtsanwalt-ennepetal.com

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Götz, Matthes & Wallhöfer